Bannerwache

Aus der Hausordnung

Die Konventstafel

Der Meister und alle gesunden Brüder sollen gemeinsam an der Konventstafel sitzen und gleiche Speise und und gleichen Trank genießen. Die Brüder, die bei der Tafel dienen, sollen darauf achten,daß man die Schüsseln ohne Unterschied anrichte und den Trunk gleichmäßig teile; jedoch soll man dem Meister an Fisch und Fleisch soviel geben wie vier anderen Brüdern, auf daß er von seinem Überschusse den Brüdern, die dort zur Buße sitzen, die dort zur Buße sitzen, oder wem er sonst wolle, abgebe.
Kein anderer Bruder soll seine Schüsseln fortgeben; allein in kleineren Ordenshäusern dürfen die Pfleger die Schüsseln denen schicken, von denen sie sehen, daß sie dessen bedürfen.


Vom Schweigen

Nach dem Abendgesang sollen die Brüder schweigen wahren bis zur Morgenandacht, es sei denn, daß sie gelegentlich infolge ihres Dienstes, wegen der Obhut der Tiere und Waffen und anderer ihnen anvertrauter Dinge mit den Knechten oder jemand anderem sprechen müssen. Dazu wählen sie die passendste Zeit und machen es leise und kurz ab.
Ausgenommen ist, wenn Diebe, Feuersbrunst oder ähnliche Dinge ein Brechen der Schweigepflicht erfordern; redet einer notgedrungen aus solchen Gründen, so spreche er vor dem Schlafengehen ein Paternoster und ein Ave Maria.    


Schlafordnung

Alle gesunden Brüder schlafen gemeinsam in einem Raum beieinander, soweit dies möglich ist, doch darf der Vorsteher Brüdern wegen ihres Dienstes oder aus anderen Gründen erlauben, anderswo zu schlafen. Wo sie auch schlafen, sollen sie gegürtet liegen angetan mit ihrem Hemd, ihten Unterkleidern und Strümpfen, wie es geistlichen Leuten wohl geziemt. Auch soll jeder für sich liegen, falls nicht ein zwingender Grund anderes bestimmt. In den Räumen, wo der größere Teil der Brüder schläft, soll es nachts nicht an Licht fehlen.
Hinsichtlich der Zellen der Brüder bestimmen wir, daß die Tür mit weiten Gittern versehen und nicht verhangen sein soll, auf daß man sehen kann, wer darinnen sei.   


Die Habe der Brüder

Da Leute, die sich in den Orden begeben haben, kein persönliches Eigentum besitzen sollen, verfügen wir, daß die Brüder in den Ordenshäusern keine Schlösser oder Vorhängeschlösser an Behältern, Beuteln, Schreinen oder anderen verschließbaren Gegenständen haben sollen. Ausgenommen sind die Brüder, die durchs Land reisen und die Träger eines Amtes, denen solches infolge ihres Amtes zu gemeinen Nutzen des Ordens wohl zusteht.
Was Brüder aus Holz verfertigen, können Sie ohne besondere Erlaubnis eintauschen oder fortgeben, ausgenommen die ihnen vom Vorsteher zur Benutzung anvertrauten Dinge; diese dürfen sie ohne Erlaubnis des Meisters weder tauschen noch fortgeben. Auch soll kein Bruder, ausgenommen die Komture, irgendetwas, was ihm zur Benutzung gegeben wird, annehmen ohne des Vorstehers Erlaubnis, in dessen Gewalt es auch steht, ob er das Geschenk dem Bruder lassen oder einem anderen geben will. 
Auch soll kein Konventsbruder ein eigenes Zelt haben außer nach der alten Gewohnheit. Auf Kriegszügen sollen je vier Brüder ein Zelt miteinder teilen. Wer aber ein sonderliches Gezelt hat, soll es abliefern.
Auch verfügen wir, daß die Brüder das Insiegel ihrer Familie führen sollen, sondern das Insiegel des Ordens. Es ist auch unser Wille, daß die Komture oder die Brüder, die Insiegel für den Orden führen, dieses nicht die Knechte tragen lassen.


Rechnungslegung

In allen Häusern soll man einmal im Jahre Abrechnung halten; darüber sollen alle Fischmeister und alle Brüder, die vom Amte wegen mit Geld umgehen, einmal im Jahre ihren Vorgesetzten Rechenschaft ablegen.
Führt aber ein Bruder Schaffner über Land um etwas zu kaufen, so soll er die Tafel, auf der seine Rechnung steht, seinem Vorgesetzten übergeben oder aber nachweisen, wo er sie gelassen hat.


Der Gottesdienst

Ein jeder Bruder soll seinen Platz in der Kapelle erhalten, wo er den Gottesdienst hören kann. Verschläft ein Bruder bei Tag oder Nacht den Gottesdienst, so soll ihn der Nachbar aufwecken; ebenso sollen die Nachbarn wecken, wenn einer während des Gottesdiensts schläft. Diese Vorschrift gilt auch in den Ordenshäusern.
Außerhalb der bestimmten Zeit sollen die Brüder nicht aus Leichtfertigkeit oder zum Vergnügen barfuß zur Andacht in die Kirche oder im Hause oder  an anderen Stätten gehen und nicht essen und trinken, sie seien denn krank.
Die Brüder sollen ihren Fleiß daran setzen, daß die Gotteshäuser nicht durch undichte Dächer, durch Staub an den Wänden, Unrat auf dem Boden oder Unordnung der Stühle entstellt werden, daß man sie vielmehr schmücke und sauber halte, wie es sich wohl geziehmt für Ordensleute.
Den Gottesdienst soll man für den ganzen Orden einheitlich halten. damit das besser geschehen kann, habe man in jedem Ordenshause die Breviere entsprechend der Ordnung für die Tag- und Nachtmessen; diese Ordnung halte man mit Sorgfalt und folge ihr nach. Andere Dinge, die nicht zu unserem Orden gehöre, unterlasse man.
In jedem Ordenshause soll man ein weißes Tuch mit einem schwarzen Kreuze haben für das Begräbnis unserer abgegeschiedenen Brüder. 
Besonders aber beachte man dieses:
Was Brüder mit dem Munde sprechen, das sei auch in ihrem Herzen; denn das Gebet ist kraftlos ohne des Herzens Andacht. 

Die Bannerwache ist eine private Interessengemeinschaft und gehört nicht dem offiziellen Deutschen Orden mit Sitz in Wien an. Wir sind aber bestrebt, die Geschichte des Deutschen Ordens im Mittelalter möglichst orginalgetreu nachzustellen -omnia sicut lusit (alles nur gespielt)- und einer breiten Öffentlichkeit vornehmlich auf mittelalterlichen Veranstaltungen näher zu bringen.