Speisekomtur und Tischordnung
Der Speisekomtur gehört zu den Ämtern des Großkomturs und soll für alles sorgen, ausgenommen die Dinge, die zur Bewaffnung gehören. Er darf den Brüdern keinen Unterhalt und keine Speise als Geschenk geben. Wird ihm aber etwas zu geschenk gegeben, so darf er es weiter verteilen wie jeder andere Bruder.
Der Speisekomtur soll dem Meiseter und allen Brüdern gleiche Speise und gleichen Trank in gleichem Maße zuteilen. Ausgenommen sind die kranken Brüder; diese soll man besser und sorgsamer pflegen entsprechend der Verhältnisse des Hauses. Unter den anderen Brüdern hat man darauf zu achten, daß man keinen den anderen vorziehe und dem einen so viel und so gut gebe wie dem anderen, als ob sie gemeinsam im Konvent äßen. Aus jedem Quatier soll ein Bruder für die anderen die Speise in Empfang nehmen, und alle sollen sich mit dem genug sein lassen, daß man ihnen von Gottes Gnade reiche.
Allen Brüdern gebe man gemeinsame und gleiche Speise nach Gelegenheit und der Brüder Bedürfnis; denn man soll mehr auf der Brüder Bedürfnis sehen als auf ihren Rang. Nichts Notwendiges soll man dem einen um des anderen willen vorenthalten, wessen einer bedarf, gebe man ihm. Erhält einer etwas aus Bedürftigkeit oder Barmherzigkeit, so sollen die anderen nicht das Gleiche für sich beanspruchen. Benötigt einer weniger, so danke er Gott dafür; braucht einer aus Krankheit mehr, so sei er um so bescheidener und überhebe sich nicht, wenn man mit ihm barmherziger umgeht. Es bleiben alle Glieder einträchtig. Betonte Enthaltsamkeit meide man, denn sie trennt von der Gemeinschaft.
In ihren Häusern essen die Brüder paarweise miteinander außer bei zugeteilten Portionen, doch trinke jeder für sich.
In den Stätten, da unsere Brüder wohnen, soll kein Bruder außerhalb des Hauses essen, außer gelegentlich unter besonderer Erlaubnis mit Prälanten oder Geistlcihen, doch darf er mit ihnen trinken. Die zugemessene Menge des Getränks soll gleich groß sein.
Vier Quatern soll man täglich für je zwei Brüder geben, es sei denn, der Vorgesetzte ändere dies mit demRat der weißen Brüder bei besonderen Anlässen. Je zwei Turkopeln gebe man drei Quarten und einem jeglichen Knechte eine Quarte.
In allen Häusern, da ein Bruderkonvent ist - das sind zwölf Brüder und ein Komtur, entsprechend der Zahl der Jünger unseres Herrn Jesus Christus - halte man sorgfältig Bibelvorlesungen zu Tisch, die alle, die dort essen, mit Schweigenanhören sollen, auf das nicht nur ihre Gaumen geletzt werden, sondern auch ihre Ohren hungern nach den Worte Gottes.
Die an der Tafel dürfen, was nottut, mit den Dienstleistenden und anderen Leuten, mit denen sie etwas kurzes zu besprechen haben, leise und kurz gefasst reden.
Die Dienstleistenden und die nach dem Konvent essen sowie die Brüder in kleinen Häusern, in denen keine Biebelvorlesungen abgehalten werden, verhalten sich schweigend, soweit es die geschäfte gestatten, es sei denn, der Vorsteher gebe ihnen mit Rücksicht auf Gäste die Erlaubnis zur Unterhaltung. Die Brüder sollen nicht aufstehen vom Tisch, ehe sie gegessen haben, es sei denn, daß ein wichtiger grund vorliege; danach sollen sie wiederkommen und zu Ende essen.
Nach der Mahlzeit sollen die Pfaffen ihr gewohntes Gebet sprechen und die Laien zwei Paternoster und zwei Ave Maria; dann gehe man wohlgeordnet in die Kirche oder an eine andere Stätte, die der Vorsteher bestimmt hat. Unangeschnittene Brote hebe man auf, das übrige gebe man zu Almosen.
Gewürze, Süssigkeiten, Syrup und dergleichen dürfen die Brüder nur mit besonderer Genehmigung genießen.
Krankenkost
Für die Krankenkost soll man hinsichtlich der Speise besonders sorgen, soweit die Verhältnisse des Ordens gestatten, zumindest aber ein Gericht mehr reichen als an der Konventstafel. Rindfleisch, gesalzenes Fleisch, gesalzene Fische, gesalzenen Käse, Linsen, ungeschälte Bohnenund andere unbekömmliche Kost soll man an der Krankentafel nicht als Gericht reichen.
Vom Abendtrinken
An allen Fastentagen sollen die Brüder einen gemeinsamen Trunk abhalten. An den übrigen tagen, da man zweimal ißt, soll man davon abstehen, ess ei denn, der Vorsteher gebe die besondere Erlaubnis dazu.
Am Tage des Abendmahls sollen sich die Brüder nach der Vesper vor der Abendandacht versammeln, Gott danken und den dargereichten Trunk trinken. Und sintermalen man in anderen geistlichen Orden beim Abendtrunk aus der Bibel vorliest und alle schweigend lauschen, da sollen die Brüder zum Abendtrunk schweigen wahren oder aber von ehrsamen Dingen sprechen ohne Lärm. Ertönt dann das Zeichen, so begeben sie sich zur Abendandacht.
Die Brüder in den Häusern sollen ohne ausdrückliche Genehmigung außerhalb der Mahlzeit nicht trinken, es wäre denn Wasser oder alsbald nach der None oder zum Abendtrinken oder mit Säften.
Die Bannerwache ist eine private Interessengemeinschaft und gehört nicht dem offiziellen Deutschen Orden mit Sitz in Wien an. Wir sind aber bestrebt, die Geschichte des Deutschen Ordens im Mittelalter möglichst orginalgetreu nachzustellen -omnia sicut lusit (alles nur gespielt)- und einer breiten Öffentlichkeit vornehmlich auf mittelalterlichen Veranstaltungen näher zu bringen.